WhatsAppRezeptfotovorbestellenKontaktÖffnungszeitenteilenFacebookInstagram

Empfehlen Sie uns weiter

Teilen Sie unsere Internetseite mit Ihren Freunden.

Öffnungszeiten

Mo08:30 – 20:00 Uhr
Di08:30 – 20:00 Uhr
Mi08:30 – 20:00 Uhr
Do08:30 – 20:00 Uhr
Fr08:30 – 20:00 Uhr
Sa09:00 – 20:00 Uhr

Die Bio 7.0 Apotheke in Berlin bietet nicht nur Arzneimittel und Verbandstoffe an – Sie erhalten bei uns auch Pflegehilfsmittel für eine ganzheitliche Patientenversorgung. Wir sind besonders für Menschen da, die nach einer Behandlung im Krankenhaus oder wegen einer chronischen Erkrankung zu Hause versorgt werden. Dabei unterstützen wir Sie bzw. Ihre Angehörigen gern auch bei der Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale und beliefern Sie mit Pflegehilfsmitteln.

Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Wer in häuslicher Pflege einen pflegebedürftigen Menschen betreut, hat meist eine Menge zu erledigen und wenig Zeit. Oft wissen die Pflegenden gar nicht, dass ein Anspruch auf Zuschüsse besteht.

Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel, welche zum Verbrauch benötigt werden, bis zu 40 Euro im Monat (vorübergehend wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021: 60 Euro).

Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld betreut wird. Hierzu zählen auch eine Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen. Zudem muss die Pflege von einer privaten Person (gegebenenfalls mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes) durchgeführt werden.

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die in der häuslichen Pflege benötigt werden. Unter Pflegehilfsmittel zum Verbrauch versteht man Produkte, die aus hygienischen Gründen oder wegen des Materials nur einmal verwendet werden sollten. Diese sollen die Hygienebedingungen bei der häuslichen Pflege verbessern, um eine gute Infektionsprophylaxe zu gewährleisten. Sie werden demnach zur Pflege des Pflegebedürftigen oder zum Schutz der Pflegeperson eingesetzt.

Dazu zählen

Hochwertige und weiche Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen

die Körperflüssigkeiten aufnehmen und somit dem Pflegebedürftigen Trockenheit und höheren Liegekomfort gewährleisten.

Schutzbekleidung aus transparentem Kunststof, wasserfest und feuchtigkeitsabweisend

Schutzbe­kleidung

bzw. Schutzschürzen für Pflegepersonen, die aus transparentem Kunststoff bestehen, wasserfest und feuchtigkeitsabweisend sind.

Perfekt anliegende Einwegschuhe zum Schutz von Keimen und Verunreinigungen

Einweghand­schuhe

die Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen schützen, ebenso aber auch zum Schutz aller an der Pflege Beteiligten vor Infektionen und ansteckenden Krankheiten dienen.

Desinfektionsmittel für die Hände. Perfekter hygienischer Schutz

Desinfekt­ionsmittel für Hände

die dem hygienischen Schutz vor Keimen dienen und so das Risiko von Infektionskrankheiten verringern. Sie sollten daher im Pflegealltag regelmäßig zur Anwendung kommen.

Desinfekionsmittel für Flächen, für alle Bereiche

Desinfekt­ionsmittel für Flächen

die in allen Bereichen angewendet werden, in denen Flächen mit Krankheitserregern bedeckt sein könnten. Sie können im Sanitärbereich und in Räumen zur Lebensmittel­verarbeitung verwendet werden.

Verschiedene Mundschutzmasken zum Schutz von Krankheitserregern

Mundschutz bzw. Masken

die Mund und Nase abdecken und sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige vor Krankheitserregern schützen.

Pflegehilfsmittel mit der Bio 7.0 Apotheke Berlin beantragen

Um diese Pflegehilfsmittel zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen, können Versicherte oder ihre Angehörigen einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen.

Doch für viele Kunden stellt die Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale ein Hindernis dar. Unser fachkompetentes Team ist für Sie da und beantworten Ihre Fragen, zum Beispiel ob Sie anspruchsberechtigt sind und welche Pflegehilfsmittel angeschafft werden können.

Ebenso unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung und der Abrechnung mit der Pflegekasse. Nach einmaliger Genehmigung der Pflegekasse können Sie monatlich die Pflegehilfsmittel über unsere Apotheke in Berlin erhalten. Der Antrag muss nicht jeden Monat neu gestellt werden. Er wird in der Regel einmal gestellt und dann für einen unbefristeten Zeitraum bewilligt. Nur in Ausnahmefällen wird die Genehmigung zeitlich begrenzt.

Bestellen Sie einfach die ausgewählten Pflegemittel und lassen Sie sich diese monatlich von uns nach Hause liefern oder Sie holen die Hilfsmittel selbst bei uns ab. Die Rechnung leiten wir an Ihre Pflegekasse weiter. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Damit haben Sie mehr Zeit für die Pflege Ihres Angehörigen.

Herunterladen des Antragsformulars

Sie können den Antrag zur Kostenübernahme untenstehend herunterladen (siehe Downloads) und ausdrucken. Füllen Sie den Antrag aus, bringen Sie ihn in unserer Apotheke vorbei oder lassen Sie ihn von unserem Botendienst abholen. Alternativ erhalten Sie den Antrag in unserer Apotheke oder bei Ihrer Pflegekasse. Gern helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags.

Downloads

Nützliche Formulare zum herunterladen, ausfüllen und abgeben

Laden Sie sich die Dokumente herunter, drucken Sie diese aus und füllen sie mit Ihren Angaben. Diese können Sie dann per E-Mail/Post an uns zurücksenden oder können von unserem Botendienst abgeholt werden.

FAQ Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad haben gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 SBG XI Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands in der Produktgruppe 54 zu finden (https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home) und umfassen Hilfsmittel, die aus Gründen der Hygiene oder wegen der Art des Materials nur einmal benutzt werden können wie Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel.

Werden darüber hinaus noch Pflegehilfsmittel übernommen?

Zusätzlich können die Kosten für eine wiederverwendbare Bettschutzeinlage von einigen Pflegekassen zweimal im Jahr übernommen werden. Diese Leistung muss gesondert beantragt werden. Die waschbaren Bettschutzeinlagen sind besser verarbeitet als Wegewerfeinlagen und verursachen weniger Müll.

Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebetten oder Notrufsysteme) werden hingegen vorzugsweise als Leihgabe zur Verfügung gestellt.

Besteht auch bei Pflegebedürftigen im Pflegeheim ein Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige im Pflegeheim bzw. Ihre pflegenden Angehörigen haben keinen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ebenso haben Personen, die sich im Krankenhaus aufhalten, keinen Anspruch darauf. Nur im häuslichen Bereich haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Was ist wenn die monatlichen Kosten überschritten werden?

Übersteigen die Kosten den gesetzlich festgelegten monatlichen Betrag (§ 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI) von derzeit 40 Euro im Monat, müssen die Mehrkosten vom Versicherten selbst getragen werden. Während der Corona-Pandemie sind die Kosten für einige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z. B. Mundschutz und Einmalhandschuhe, gestiegen. Daher können noch bis zum 31.12.2021 maximal 60 Euro pro Monat mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Brauche ich eine Verordnung oder ein Rezept vom Arzt, um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu beantragen?

Nein, eine ärztliche Verordnung oder ein Rezept sind nicht nötig.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Sie können die Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Eine Vorlage für den Antrag erhalten Sie bei der Krankenkasse. Alternativ beauftragen Sie unsere Apotheke, dann übernehmen wir die Antragstellung für Sie. Die entsprechenden Formulare finden Sie oben unter Downloads.

Was ist, wenn sich mein Bedarf an Pflegehilfsmitteln ändert?

Sie können die Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel jederzeit ändern und den individuellen Bedürfnissen anpassen.

Wie werden die Pflegehilfsmittel abgerechnet?

Wird der Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genehmigt, können wir Sie monatlich beliefern und die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie übernehmen. Sie bekommen die Produkte dann kostenlos nach Hause geliefert und müssen sich nicht Monat für Monat um die Beschaffung und Abrechnung kümmern.

Was ist, wenn mein Antrag auf kostenlose Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Manchmal kommt es vor, dass die Pflegehilfsmittelpauschale nicht oder nur für bestimmte Hilfsmittel bewilligt wird. Dies liegt beispielsweise daran, dass die Pflegekasse die Kosten nicht trägt, weil sie davon ausgeht, dass die Hilfsmittel für den gegebenen Pflegegrad nicht benötigt werden. Einige Pflegekassen legen auch eine Mengenbeschränkung für einzelne Pflegehilfsmittel fest. Wir beraten Sie gern vor der Antragstellung.

Kontaktieren Sie uns

Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung

Anschrift & Kontakt

Bio 7.0 Apotheke
am Ku'damm
Kurfürstendamm 203-205
10719 Berlin

Tel.:030-88723997
Fax:030-88723998
E-Mail:info@apotheke-bio.de

Öffnungszeiten

Mo08:30 – 20:00 Uhr
Di08:30 – 20:00 Uhr
Mi08:30 – 20:00 Uhr
Do08:30 – 20:00 Uhr
Fr08:30 – 20:00 Uhr
Sa09:00 – 20:00 Uhr

Ihre Ansprechpartner

Frau Marietta Dubinski (Apothekenleiterin)


Jetzt Kontakt aufnehmen

Kontaktbox Ansprechpartner Marietta Dubinski

Medikamente vorbestellen

Lieferung in ganz Berlin am gleichen Tag, auch kontaktlos!
*wenn vorrätig.

Montag – Freitag bei Bestellungen bis 19:30 Uhr.
Samstag bei Bestellungen bis 19:00 Uhr.

Jetzt Medikamente vorbestellen