Die Bio 7.0 Apotheke in Berlin bietet nicht nur Arzneimittel und Verbandstoffe an – Sie erhalten bei uns auch Pflegehilfsmittel für eine ganzheitliche Patientenversorgung. Wir sind besonders für Menschen da, die nach einer Behandlung im Krankenhaus oder wegen einer chronischen Erkrankung zu Hause versorgt werden. Dabei unterstützen wir Sie bzw. Ihre Angehörigen gern auch bei der Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale und beliefern Sie mit Pflegehilfsmitteln.
Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Wer in häuslicher Pflege einen pflegebedürftigen Menschen betreut, hat meist eine Menge zu erledigen und wenig Zeit. Oft wissen die Pflegenden gar nicht, dass ein Anspruch auf Zuschüsse besteht.
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel, welche zum Verbrauch benötigt werden, bis zu 40 Euro im Monat.
Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld betreut wird. Hierzu zählen auch eine Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen. Zudem muss die Pflege von einer privaten Person (gegebenenfalls mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes) durchgeführt werden.
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die in der häuslichen Pflege benötigt werden. Unter Pflegehilfsmittel zum Verbrauch versteht man Produkte, die aus hygienischen Gründen oder wegen des Materials nur einmal verwendet werden sollten. Diese sollen die Hygienebedingungen bei der häuslichen Pflege verbessern, um eine gute Infektionsprophylaxe zu gewährleisten. Sie werden demnach zur Pflege des Pflegebedürftigen oder zum Schutz der Pflegeperson eingesetzt.
Dazu zählen

Bettschutzeinlagen
die Körperflüssigkeiten aufnehmen und somit dem Pflegebedürftigen Trockenheit und höheren Liegekomfort gewährleisten.

Schutzbekleidung
bzw. Schutzschürzen für Pflegepersonen, die aus transparentem Kunststoff bestehen, wasserfest und feuchtigkeitsabweisend sind.

Einweghandschuhe
die Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen schützen, ebenso aber auch zum Schutz aller an der Pflege Beteiligten vor Infektionen und ansteckenden Krankheiten dienen.

Desinfektionsmittel für Hände
die dem hygienischen Schutz vor Keimen dienen und so das Risiko von Infektionskrankheiten verringern. Sie sollten daher im Pflegealltag regelmäßig zur Anwendung kommen.

Desinfektionsmittel für Flächen
die in allen Bereichen angewendet werden, in denen Flächen mit Krankheitserregern bedeckt sein könnten. Sie können im Sanitärbereich und in Räumen zur Lebensmittelverarbeitung verwendet werden.

Mundschutz bzw. Masken
die Mund und Nase abdecken und sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige vor Krankheitserregern schützen.
Pflegehilfsmittel mit der Bio 7.0 Apotheke Berlin beantragen
Um diese Pflegehilfsmittel zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen, können Versicherte oder ihre Angehörigen einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen.
Doch für viele Kunden stellt die Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale ein Hindernis dar. Unser fachkompetentes Team ist für Sie da und beantworten Ihre Fragen, zum Beispiel ob Sie anspruchsberechtigt sind und welche Pflegehilfsmittel angeschafft werden können.
Ebenso unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung und der Abrechnung mit der Pflegekasse. Nach einmaliger Genehmigung der Pflegekasse können Sie monatlich die Pflegehilfsmittel über unsere Apotheke in Berlin erhalten. Der Antrag muss nicht jeden Monat neu gestellt werden. Er wird in der Regel einmal gestellt und dann für einen unbefristeten Zeitraum bewilligt. Nur in Ausnahmefällen wird die Genehmigung zeitlich begrenzt.
Bestellen Sie einfach die ausgewählten Pflegemittel und lassen Sie sich diese monatlich von uns nach Hause liefern oder Sie holen die Hilfsmittel selbst bei uns ab. Die Rechnung leiten wir an Ihre Pflegekasse weiter. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Damit haben Sie mehr Zeit für die Pflege Ihres Angehörigen.
Herunterladen des Antragsformulars
Sie können den Antrag zur Kostenübernahme untenstehend herunterladen (siehe Downloads) und ausdrucken. Füllen Sie den Antrag aus, bringen Sie ihn in unserer Apotheke vorbei oder lassen Sie ihn von unserem Botendienst abholen. Alternativ erhalten Sie den Antrag in unserer Apotheke oder bei Ihrer Pflegekasse. Gern helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags.
Downloads
Nützliche Formulare zum herunterladen, ausfüllen und abgeben
Laden Sie sich die Dokumente herunter, drucken Sie diese aus und füllen sie mit Ihren Angaben. Diese können Sie dann per E-Mail/Post an uns zurücksenden oder können von unserem Botendienst abgeholt werden.
FAQ Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Welche Pflegehilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?
Werden darüber hinaus noch Pflegehilfsmittel übernommen?
Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebetten oder Notrufsysteme) werden hingegen vorzugsweise als Leihgabe zur Verfügung gestellt.
Besteht auch bei Pflegebedürftigen im Pflegeheim ein Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Was ist wenn die monatlichen Kosten überschritten werden?
Brauche ich eine Verordnung oder ein Rezept vom Arzt, um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu beantragen?
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Was ist, wenn sich mein Bedarf an Pflegehilfsmitteln ändert?
Wie werden die Pflegehilfsmittel abgerechnet?
Was ist, wenn mein Antrag auf kostenlose Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?
Kontaktieren Sie uns
Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung
Anschrift & Kontakt
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