Grippeschutzimpfung Berlin
Übersicht
- Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen – Grippeschutzimpfung Berlin
- Wen dürfen wir in der Apotheke impfen?
- Grippeschutzimpfungen in der Bio 7.0 Apotheke
- Ablauf der Grippeschutzimpfung Berlin
- Wer sollte sich impfen lassen?
- Grippeschutzimpfung während der Corona-Pandemie
- FAQ Grippeschutzimpfung Apotheke Berlin
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen – Grippeschutzimpfung Berlin
Unsere speziell geschulten Apotheker/-innen nehmen bereits seit einigen Jahren Grippeschutzimpfungen in unserer Apotheke vor. Nutzen Sie gern diese Dienstleistung im Herbst und Winter, um Ihren Grippeschutz zu erneuern. Jeden Winter breitet sich eine Grippewelle aus, deren Intensität regional und lokal variieren kann. Die Grippe führt zu zahlreichen Arbeitsausfällen und bedauerlicherweise auch zu vielen Todesfällen, insbesondere bei älteren Menschen und vorerkrankten Patientinnen und Patienten.
Auffrischungsimpfung ab 15. September 2025
In Deutschland ist ein neuer Impfstoff gegen Influenza verfügbar. Wir bieten ab dem 15. September 2025 den angepassten Grippeimpfstoff an. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Impfschutz zu erneuern.
Jetzt Termin vereinbarenUnsere Apotheke am Ku’damm erfüllt alle personellen und räumlichen Voraussetzungen für die Grippeschutzimpfung. Ziel ist die Verbesserung der Impfquote in der Bevölkerung als Ergänzung zur Impfung in der Arztpraxis. Durch das niederschwellige Impfangebot in der Apotheke können Personen angesprochen werden, die sich bislang nicht haben impfen lassen.
Wen dürfen wir in der Apotheke impfen?
Gegen Grippe (Influenza) dürfen laut § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Apotheke geimpft werden:
- Die Versicherten müssen über 18 Jahre alt sein.
Die Impfung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, die zu einer Bevölkerungsgruppe gehören, für die die STIKO (Ständige Impfkommission) die Grippeschutzimpfung empfiehlt. Andere gesetzlich Versicherte können sich als Selbstzahler impfen lassen. Es sind weder eine ärztliche Verschreibung noch ein vorheriger Arztbesuch nötig.
Einige Krankenkassen haben beschlossen, eine Satzungsleistung für die Grippeimpfung anzubieten. Dies betrifft die folgenden Krankenkassen:
- DAK, BARMER, TK, KKH, IKK-Südwest (Rheinland-Pfalz, Saarland), Mobil KK, BIG direkt gesund, bkk melitta hmr, BKK VerbundPlus, VIACTIV
- Krankenkasse, WMF BKK, R+V BKK, mkk – meine krankenkasse (vormals: BKK VBU), Siemens-Betriebskrankenkasse, BKK EWE, BKK ProVita, Novatis BKK,
- Mercedes-Benz BKK, energie-BKK, Merck BKK, Pronova BKK, SECURVITA BKK, IKK classic, BKK PwC, BKK Linde, BKK Wirtschaft & Finanzen, Debeka
- BKK, Vivida BKK,mhplus BKK.
Wichtig: Mitglieder dieser Krankenkassen können sich auch dann in der Apotheke gegen Grippe impfen lassen, wenn sie nicht zu den Personengruppen gehören, für die die STIKO eine Impfung empfiehlt.
Privatversicherte haben die Möglichkeit, sich unabhängig von den STIKO-Empfehlungen in Apotheken impfen zu lassen.
Wer sollte sich impfen lassen?
Die Grippeschutzimpfung ist eine wichtige Maßnahme, um sich und andere gegen Grippe (Influenza) zu schützen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für:
- alle Personen über 60 Jahre,
- Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen,
- Menschen, die aufgrund chronischer Grunderkrankungen ein hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben,
- Schwangere,
- Menschen, die durch eine Infektion im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden könnten,
- Personen mit einem erhöhten beruflichen Risiko (z. B. medizinisches Personal, Personal in Pflegeeinrichtungen).
- Die Grippeschutzimpfung sollte jedes Jahr wiederholt werden.
Doch auch jüngere Menschen tragen zum Infektionsgeschehen bei und können die Erkrankung eventuell ohne Krankheitszeichen übertragen. Mit einer Grippeschutzimpfung können Sie sich und andere gegen Grippe schützen, vor allem wenn Sie viel Kontakt zu anderen Menschen haben oder gefährdete Personen in ihrem Umfeld haben.
Wichtige Information
Einige Krankenkassen beschlossen, eine Satzleistung für die Grippeimpfung anzubieten. Das gilt für folgende Krankenkassen:
- DAK, BARMER, TK, KKH, IKK-Südwest (Rheinland-Pfalz, Saarland), Mobil, KK, BIG direkt gesund, bkk melitta hmr, BKK VerbundPlus, VIACTIV, Krankenkasse, WMF BKK, R+V BKK, mkk – meine
- Krankenkasse (vormals: BKK VBU), Siemens-Betriebskrankenkasse, BKK EWE, BKK ProVita, Novatis BKK, Mercedes-Benz BKK, energie-BKK, Merck BKK, Pronova BKK, SECURVITA BKK, IKK classic, BKK
- PwC, BKK Linde, BKK Wirtschaft & Finanzen, Debeka, BKK, Vivida BKK,mhplus BKK
Wichtig: Mitglieder dieser Krankenkassen können sich auch dann in der Apotheke gegen Grippe impfen lassen, wenn die Impfung nicht zu den STIKO-Empfehlungen gehört.
Grippeschutzimpfungen in der Bio 7.0 Apotheke
Sie können die Grippeimpfung während der Öffnungszeiten unserer Apotheke wahrnehmen. Kontaktieren Sie uns gern und vereinbaren einen Termin, um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden. Bitte bringen Sie Ihre Gesundheitskarte und Ihren Impfausweis mit.
Ablauf der Grippeschutzimpfung Berlin
Die Grippeimpfung erfolgt in einem Beratungsraum unserer Apotheke, der mit Sitzmöglichkeiten und einer Liege ausgestattet ist. Ihre Privatsphäre wird dabei gewahrt. Eine Apothekerin bzw. ein Apotheker informiert Sie umfassend über die Impfung. Anschließend nimmt sie/er die Grippeschutzimpfung vor. Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, noch 15 Minuten im Beratungsraum sitzen zu bleiben.
Wir tragen die Impfung in Ihren Impfausweis ein oder, falls dieser nicht vorhanden ist, stellen wir Ihnen eine Impfbescheinigung aus. Dann kann die Impfung später nachgetragen werden.
Aufklärung zur Grippeschutzimpfung
Durchführung der Grippeschutzimpfung
15 Minuten RuheGrippeschutzimpfung und COVID-(Auffrisch-)Impfung
Risikogruppen, wie z. B. ältere Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen, haben sowohl bei COVID-19 als auch bei der Grippe ein höheres Risiko für eine schweren Verlauf. Die Grippe tritt vor allem im Winter auf: Die Grippesaison startet in Deutschland meist im Oktober/November, der Höhepunkt liegt allerdings oft zwischen Mitte Januar und Ende März. Die Impfung sollte am besten im Spätherbst verabreicht werden.
Die gleichzeitige Verabreichung von gegen Influenza und COVID-19 ist laut STIKO möglich. Ein zeitlicher Abstand zwischen Corona- und Grippeschutzimpfung muss nicht eingehalten werden. Die Injektion sollte in unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.