In unserer Bio 7.0 Apotheke in Berlin haben wir ein sehr großes Warenlager. So haben wir viele Medikamente und Artikel für den täglichen Bedarf für Sie vorrätig. Sollte dennoch einmal ein Artikel nicht vorrätig sein, können wir diesen gern für Sie bestellen.
In manchen Fällen kann es medizinisch sinnvoll sein, auf ausländische Medikamente zurückzugreifen. Wir kennen uns auf diesem Gebiet aus, suchen bei Versorgungslücken nach passenden Alternativen und importieren Medikamente aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland für Sie. So können Sie in unserer Apotheke Medikamente bestellen, die in Deutschland nicht oder noch nicht erhältlich sind.
Internationale Apotheke in Berlin
Die Bio 7.0 Apotheke am Ku´damm ist eine internationale Apotheke. Wir erfüllen die drei Anforderungen, die in der Apothekenbetriebsordnung und in den Kammerrichtlinien festgelegt wurden. So sprechen unsere Mitarbeiter überdurchschnittlich viele Sprachen, in denen wir unsere zahlreichen internationalen Kunden beraten und besser helfen können. Zudem kennen und besitzen wir die wichtigsten ausländischen Arzneibücher und sind im Umgang mit vielen ausländischen Arzneimitteln sicher.
Ferner arbeiten wir mit zahlreichen Importeuren zusammen. Durch unsere Erfahrung und unsere internationalen Beziehungen können wir Ihnen Arzneimittel aus der ganzen Welt meist schneller und preiswerter beschaffen als andere Apotheken.
Sie benötigen internationale Medikamente?
Unser Team kann Ihnen ausländische Arzneimittel und Gesundheitsprodukte besorgen und über einen zugelassenen Arzneimittelimporteur bestellen.
Nachdem Ihre Bestellung – vor Ort, telefonisch oder per E-Mail – bei uns eingegangen ist, organisieren wir alle Prozesse für Sie, von der Prüfung rechtlicher Vorschriften, Auswahl sicherer Bezugsquellen, Transportart sowie Zollabwicklung.
Die Lieferzeit benötigt je nach Herkunftsland zwischen einigen Stunden und wenigen Tagen. Für ausländische Arzneimittel benötigen Sie ein ärztliches Rezept. Auch für einige Nahrungsergänzungsmittel (z. B. aus den USA) kann es sein, dass ein Rezept vorgelegt werden muss.
Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel aus EU-Staaten
Eine Ausnahme stellen Arzneimittel aus EU-Staaten oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) dar, die im Herkunftsland nicht rezeptpflichtig sind. Diese Medikamente dürfen ohne Rezept eingeführt werden, wenn für den Bezug in Deutschland auch kein Rezept erforderlich wäre. Einige Produkte sind im Ausland frei erhältlich, aber in Deutschland gelten sie als Arzneimittel. Ist das Medikament in Deutschland verschreibungspflichtig, müssen Sie uns eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung vorlegen.
Einzelimport nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz
Ist ein bestimmtes Arzneimittel in Deutschland nicht erhältlich, kann es als Einzelimport importiert werden. Apotheken dürfen das Mittel laut & 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG) im Ausland bestellen, wenn es dort zugelassen, im Handel und unbedenklich ist, aber in Deutschland kein, hinsichtlich Wirkstoff und Wirkstärke vergleichbares, Medikament erhältlich ist.
Einzeln importierte Arzneimittel dürfen nicht auf Vorrat bestellt oder an Lager gehalten werden. Der Import nach § 73 Abs.3 AMG ist nur auf Bestellung einzelner Personen in geringer Menge möglich. Apotheken dürfen die Arzneimittel aus dem Ausland besorgen, es dürfen hingegen keine Arzneimittel importiert werden, deren Zulassung in Deutschland aufgrund von möglichen Risiken widerrufen wurde oder ruht.
Nennen Sie uns gern den Medikamentennahmen und aus welchem Land, das Medikament kommen soll. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten. Wir unterstützen auch andere Apotheken bei der Besorgung von Arzneimitteln unter den Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 AMG.
Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie Medikamente aus dem Ausland bestellen möchten.
Auskünfte zu ausländischen Medikamenten
Wir haben Zugriff auf Datenbanken mit Informationen über Medikamente aus der ganzen Welt. Zudem haben wir in unserer Apotheke die Möglichkeit, Auskünfte zu ausländischen Arzneimitteln für Sie einzuholen, zum Beispiel über deren Inhaltsstoffe oder Verfügbarkeit in Deutschland. Als Experte für Arzneimittelimporte können wir auch anspruchsvolle Anfragen kompetent bearbeiten.
Nennen Sie uns den Namen des Arzneimittels und das Land, aus dem es kommen soll. Wir informieren Sie zu rechtlichen Grundlagen und Zollbestimmungen zum Import von Arzneimitteln aus dem Ausland. Gegebenenfalls erkundigen wir uns bezüglich Ihrer Fragen beim Importeur. Gern stehen wir telefonisch oder vor Ort zur Verfügung und beraten Sie dazu.
Ausländische Rezepte – welche Verschreibungen dürfen beliefert werden?
Ärztliche und zahnärztliche Verschreibungen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und aus der Schweiz können Sie grundsätzlich in einer deutschen Apotheke einlösen. Sie müssen allerdings den Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechen. Die Verschreibung wird dann wie ein Privatrezept behandelt. Somit müssen Sie die Kosten zunächst selbst bezahlen und reichen dann den Beleg zur Erstattung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse ein.
FAQ Medikamente aus dem Ausland bestellen
Warum ist eine internationale Apotheke wichtig?
Können Sie ausländische Arzneimittel schnell besorgen?
Ist die Qualität der eingeführten Arzneimittel garantiert?
Kann ich Tierarzneimittel aus dem Ausland bei Ihnen bestellen?
Könnte ich auch selbst Arzneimittel aus dem Ausland bestellen?
Wie sind die Kosten bei einem Import von Arzneimitteln aus dem Ausland?
Bezahlen die Krankenkassen Arzneimittel aus dem Ausland?
Sie haben weitere Fragen zum Thema „Arzneimittel aus dem Ausland bestellen“ bzw. zum Import von Arzneimitteln aus dem Ausland? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.